Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Firma Lutz Wortmann ( LW ) betreibt ein Transportunternehmen für eilige Kuriersendungen und Kleintransporte.
Die Fahrten werden entweder von dem Inhaber der Firma selbst oder von angestellten Fahrern durchgeführt. Außer-
dem können durch LW Aufträge an selbständige Unternehmer vermittelt werden.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen LW und dem
Auftraggeber.


  1.  Die Transporte unterliegen den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB, §§ 407–450), soweit nicht im
       Folgenden abweichende Regelungen getroffen werden. Im grenzüberschreitenden Verkehr gelten ergänzend die
       CMR.

  2.  Der Beförderungsvertrag kommt zwischen LW und dem Auftraggeber zustande, sei es durch direkten Vertrags-
       abschluß oder durch Vermittlung von angestellten Fahrern oder Fremdunternehmern.

  3.  Gegenstand des Beförderungsvertrages ist die Abholung und die Ablieferung des zu befördernden Gutes an den
       Empfänger einschließlich aller Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Transportgut an den Empfänger oder
       einen empfangsbereiten Dritten abzuliefern. Bei Auslandsfahrten verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Trans-
       portgut alle zum Transport erforderlichen Versandpapiere beizufügen. Die Beförderung von Personen, Gefahrgut,
       sowie Sendungen, die dem Postmonopol (§ 2 PostG) unterliegen, ist ausgeschlossen. Die Beförderung erfolgt
       durch LW oder beauftragte Frachtführer mit Kraftfahrzeugen oder anderen geeigneten Transportmitteln. Abliefer-
       quittungen, Empfangsbestätigungen oder ähnliches werden nur auf ausdrückliche, schriftliche Weisung des Auf-
       traggebers beim Empfänger abgefordert.

  4.  Das Beförderungsentgelt richtet sich nach den bei Vertragsabschluß jeweils gültigen und bekannten Preislisten
       von LW oder gesonderter Tarifvereinbarungen. Für die Abrechnung wird, wenn keine andere Vereinbarung getrof-
       fen wurde, die schnellste (in der Regel Autobahnverbindung) Straßenverbindung zwischen Abholungs- und Verbrin-
       gungsort zugrunde gelegt. Berechnungsgrundlage für alle Strecken sind die errechneten Last-Kilometer nach Map
       &Guide in der neuesten Version (z.Z. Version 11, Einstellung: PKW schnell, Optimierung 87 %). Transportbedingte
       Zusatzkosten wie Autobahngebühren, Mautgebühren, Fährkosten usw. werden gegen Vorlage der Quittungen ge-
       sondert berechnet oder im Rahmen eines Festpreises für die jeweilige Tour ohne Quittungsvorlage abgerechnet.
       Bei Touren mit Rückfracht wird für die Rücktour 1/3 des normalen Tourpreises zusätzlich berechnet. Bei Rund-
       touren mit mehreren Abhol– und Anlieferungsstellen und dazwischenliegenden Leerkilometern werden für die Leer-
       kilometer der gesamten Tour 3/10 und für die Lastkilometer der gesamten Tour 7/10 der in der aktuellen Preisliste
       genannten Preise berechnet.

  5.  Das Inkasso erfolgt auf jeden Fall über LW, wobei eine Rechnungsschreibung wöchentlich erfolgt.

  6.  Die Rechnungen sind zahlbar: Bei Zahlung innerhalb 7 Tagen mit 2 % Skonto, innerhalb 20 Tagen rein netto, je-
       weils ab Rechnungsdatum. Die Gewährung von Skonto setzt voraus, daß keine sonstigen fälligen Rechnungen
       offen sind.

  7.  Bei einer Rechnungsschreibung unter EUR 20,00 ist LW berechtigt, für die Rechnungserstellung sowie für Porto
       und Papier EUR 4,00 zu berechnen.

  8.  Die Haftung beschränkt sich auf eine ordnungsgemäße Durchführung des Transportes im Rahmen des HGB (CMR).
       Durch eine zu treffende Sondervereinbarung kann die Transportversicherung abweichend vom HGB bei Fahrten
       in Deutschland auf den Wert des Transportgutes erhöht werden – maximal jedoch auf EUR 100.000. Weitere Maxi-
       malversicherungssummen: EUR 50.000 Vermögensschäden und EUR 1.500.000 Betriebshaftpflichtversicherung.

  9.  Dem Auftraggeber obliegt es, für Transportgut im Werte über EUR 100.000 eine gesonderte Versicherung einzu-
       decken oder hierfür gesonderte schriftliche Vereinbarungen mit LW abzuschließen, soweit der Wert des zu trans-
       portierenden Gutes diesen Betrag übersteigt.

10.  Jegliche weitergehenden Schadensersatzansprüche, insbesondere für Folgeschäden sind außer im Falle des
       Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11.  Es obliegt dem Auftraggeber, die zu transportierenden Sendungen in einer für den Transport geeigneten Verpackung
       zu übergeben. Erkennbare Schäden und/oder Fehlmengen sind bei Annahme des Transportgutes beim Empfänger
       sofort bei dem Fahrer und/oder LW zu reklamieren. Nicht sofort erkennbare Schäden und/oder Fehlmengen sind
       unverzüglich nach der Entdeckung und spätestens innerhalb einer Woche nach Annahme des Gutes zu reklamieren.
       Das Fehlen von Ablieferquittungen gem. Ziffer. 3 ist binnen 3 Tagen nach Anlieferung des Gutes beim Fahrer und/oder
       LW geltend zu machen. Werden vorstehende Fristen nicht eingehalten, entfällt jegliche Haftung.

12.  Gerichtsstand und Erfüllungsort für Zahlung und Leistung ist 29525 Uelzen.

Mit Auftragserteilung werden die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

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